Navigations-Button: Hamburger-Menü
Symbol für die Suche

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für die Behandlung von Lungenkrebs, einschließlich Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Strahlentherapie, Chemotherapie und einige zielgerichtete Therapien. Es gibt jedoch bestimmte Bereiche, in denen die private Krankenversicherung (PKV) umfassendere Leistungen oder eine höhere Kostenübernahme bieten kann.

GKV versus PKV

Innovative Therapien und Arzneimittel:

  • Die GKV übernimmt die Kosten für etablierte und zugelassene Behandlungen. Innovative Therapien und Arzneimittel werden nur übernommen, wenn sie von der GKV als wirtschaftlich anerkannt sind.
  • PKV: Ermöglicht den Zugang zu neueren und innovativen Therapien und Medikamenten, auch wenn diese teurer sind oder noch nicht von der GKV anerkannt wurden.

Zweitmeinung und Spezialisten

  • GKV: Übernimmt die Kosten für eine Zweitmeinung, kann aber die freie Arztwahl einschränken.
  • PKV: Ermöglicht oft eine uneingeschränkte freie Arztwahl und die Inanspruchnahme von Fachärzten oder Expertengutachten ohne Einschränkungen.

Komplementäre und alternative Behandlungsmethoden

  • GKV: Kostenübernahme für alternative oder komplementäre Behandlungen nur eingeschränkt.
  • Die PKV kann auch Kosten für ein breiteres Spektrum alternativer oder komplementärer Therapien erstatten, z. B. Akupunktur oder Homöopathie.

Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • GKV: Erstattet in der Regel keine Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
  • PKV: Erstattet je nach Tarif auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Zusammenhang mit der Behandlung von Lungenkrebs.

Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • GKV: Erstattet in der Regel keine Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
  • PKV: Erstattet je nach Tarif auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Zusammenhang mit der Behandlung von Lungenkrebs.

Höherwertige Unterbringung im Krankenhaus

  • GKV: Übernimmt die Kosten für ein Mehrbettzimmer. Ein Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer besteht nur in Ausnahmefällen.
  • PKV: Erstattet je nach Vertrag auch die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer und ermöglicht die Behandlung durch den Chefarzt.

Psychoonkologische Betreuung

  • GKV: Bietet psychoonkologische Unterstützung an, es kann jedoch zu Wartezeiten kommen und die Anzahl der Sitzungen kann begrenzt sein.
  • PKV: Kann schnelleren Zugang und umfassendere psychoonkologische Unterstützung bieten.

Es ist wichtig zu betonen, dass der genaue Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung vom gewählten Tarif und den individuellen Vereinbarungen abhängt. Patienten sollten ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall mit ihrer Versicherung Rücksprache halten.

Wir erklären Ihnen

 

Visite-Medizin auf WhatsA

Visite-Medizin: Sie haben Fragen? Wir antworten!

Aktuelle Studien auf Visite-Medizin

Heilpflanzen bei Krebs

Leben mit Krebs

 

 
×
 
Top